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Gesetzesänderungen zum 01. Januar 2003

Versicherungs-
pflichtgrenze
Versicherungspflichtgrenze in Kranken- & Pflegeberufen stieg von 3'375,- € auf 3'825,- €
Sterbegeld von 1'050,- € auf 525,- € gesenkt
Einfrieren der Kassen-Beitragssätze für 2003 Kassenbeiträge von 2002 bleiben erhalten, außer bei Krankenkassen in wirtschaftlicher Schräglage (KK kann Erhöhung beantragen)
Erhöhung der Mehrwertsteuer
bei Blumen und Zierpflanzen
Ab 01. April 03 Änderung des Umsatzsteuer von sieben auf 16%
Grundsicherungsgesetz Ab 1. Januar kann eine zusätzliche Sozialleistung bei bedürftigen ab Vollendung des 65. oder ab dem 18. Lebensjahr bei dauerhafter Erwerbminderung beantragt werden
Neue Börsenordnung Ab 1. Januar. Wird sich jedoch erst im März auswirken.
Neubildung der Börsenindizes, die Zahl der Unternehmen in den Indizes soll verringert werden.
Verdienstgrenze für Minijobs steigt auf 500,- €
Arbeitslose & Selbständigkeit Arbeitslose können "Ich AG" gründen.
Umfangreiche Förderung vom Arbeitsamt.
Verschärfung der Zumutbarkeit bei Arbeitslosen Ihnen werden größere Einkommenseinbußen bei größer Mobilität abverlangt
Weinkennzeichnung Ab 1. Januar umfassender; Informationen über Herstellungsverfahren
Pflichtpfand Ab 1. Januar für Bier, Mineralwasser & Kohlensäurehaltige Getränke
Öko-Landbaugesetz Ab 1. April, intensivere Überwachung der Öko-Kontrollstellen