Gesetzesänderungen zum 01. Januar 2003
Versicherungs- pflichtgrenze |
Versicherungspflichtgrenze in Kranken- & Pflegeberufen stieg von 3'375,- € auf 3'825,- € |
Sterbegeld | von 1'050,- € auf 525,- € gesenkt |
Einfrieren der Kassen-Beitragssätze für 2003 | Kassenbeiträge von 2002 bleiben erhalten, außer bei Krankenkassen in wirtschaftlicher Schräglage (KK kann Erhöhung beantragen) |
Erhöhung der Mehrwertsteuer bei Blumen und Zierpflanzen |
Ab 01. April 03 Änderung des Umsatzsteuer von sieben auf 16% |
Grundsicherungsgesetz | Ab 1. Januar kann eine zusätzliche Sozialleistung bei bedürftigen ab Vollendung des 65. oder ab dem 18. Lebensjahr bei dauerhafter Erwerbminderung beantragt werden |
Neue Börsenordnung |
Ab 1. Januar. Wird sich jedoch erst im März auswirken. Neubildung der Börsenindizes, die Zahl der Unternehmen in den Indizes soll verringert werden. |
Verdienstgrenze für Minijobs | steigt auf 500,- € |
Arbeitslose & Selbständigkeit |
Arbeitslose können "Ich AG" gründen. Umfangreiche Förderung vom Arbeitsamt. |
Verschärfung der Zumutbarkeit bei Arbeitslosen | Ihnen werden größere Einkommenseinbußen bei größer Mobilität abverlangt |
Weinkennzeichnung | Ab 1. Januar umfassender; Informationen über Herstellungsverfahren |
Pflichtpfand | Ab 1. Januar für Bier, Mineralwasser & Kohlensäurehaltige Getränke |
Öko-Landbaugesetz | Ab 1. April, intensivere Überwachung der Öko-Kontrollstellen |